Die ursprüngliche Form des Wappens
In der ursprünglichen Form führte die Familie als Siegel
einen Steigbügel, der waagerecht von links nach rechts von einen Armbrustbolzen
durchstoßen wird. Dieses Siegel läßt sich bereits im 14.
Jahrhundert urkundlich nachweisen.
Die spätere Form
In der späteren Form zeigt das blaue Wappenschild einen gestürzten
silbernen Halbmond, der von einem aufgerichteten goldenen Armbrustbolzen
durchstoßen wird. Dies kann als Abwandlung der oben zitierten ursprünglichen
Form angesehen werden.
Auf beiden Seiten der Spitze des Bolzens finden sich je ein goldener
sechszackiger Stern. Auf dem Helm mit blausilbernen Decken findet sich
der goldene Bolzen des Schildes zwischen blauen und silbernen Straußenfedern.
Diese Form des Wappens wird seit Valentin I (+ 1569) bis zum heutigen
Tag geführt.
Die maßgeblichen Wappenfarben sind Blau und Gelb (Gold).
Der Erbkämmererschlüssel
Am 9. Juni 1655 wurde Lorenz-Christoph von Somnitz durch den großen
Kurfürsten der Titel eines Erbkämmerers des Herzogtums Hinterpommern
und Fürstentums Camin verliehen.
Seit dieser Zeit führt die Erbkämmerer-Linie der Familie
in der Helmzier des Wappens anstelle des Bolzens den goldenen Erbkämmererschlüssel
mit dem roten pommerschen Greif im Bart.
Das Original des mit Brillianten besetzten Schlüssels, in dessen
Bart sich der in rotem Emaille eingesetzte Greif befindet, wurde von der
Familie leihweise für eine Ausstellung in der Silberkammer des Charlottenburger
Schlosses in Berlin zur Verfügung gestellt.
Der Wappenspruch
"Nec tenebris submersus" - auch im Finstern zage nicht - stellt im
weitesten Sinne lediglich eine prosaische Übersetzung des Familiennamens
in die lateinische Sprache dar: "sumenitz" also säume, zögere
oder zage nicht.