Das in der Navigationsleiste dargestellte Wappen entspricht der Darstellung in der 1885 gedruckten Ahnentafel des Hauses von Somnitz und wurde lediglich elektronisch nachkolloriert. Die Form der Darstellung ist typisch für das 19. Jahrhundert.

Die ursprüngliche Form des Wappens
In der ursprünglichen Form führte die Familie als Siegel einen Steigbügel, der waagerecht von links nach rechts von einen Armbrustbolzen durchstoßen wird. Dieses Siegel läßt sich bereits im 14. Jahrhundert urkundlich nachweisen.

Die spätere Form
In der späteren Form zeigt das blaue Wappenschild einen gestürzten silbernen Halbmond, der von einem aufgerichteten goldenen Armbrustbolzen durchstoßen wird. Dies kann als Abwandlung der oben zitierten ursprünglichen Form angesehen werden.
Auf beiden Seiten der Spitze des Bolzens finden sich je ein goldener sechszackiger Stern. Auf dem Helm mit blausilbernen Decken findet sich der goldene Bolzen des Schildes zwischen blauen und silbernen Straußenfedern.
Diese Form des Wappens wird seit Valentin I (+ 1569) bis zum heutigen Tag geführt.
Die maßgeblichen Wappenfarben sind Blau und Gelb (Gold).

Der Erbkämmererschlüssel
Am 9. Juni 1655 wurde Lorenz-Christoph von Somnitz durch den großen Kurfürsten der Titel eines Erbkämmerers des Herzogtums Hinterpommern und Fürstentums Camin verliehen.
Seit dieser Zeit führt die Erbkämmerer-Linie der Familie in der Helmzier des Wappens anstelle des Bolzens den goldenen Erbkämmererschlüssel mit dem roten pommerschen Greif im Bart.
Das Original des mit Brillianten besetzten Schlüssels, in dessen Bart sich der in rotem Emaille eingesetzte Greif befindet, wurde von der Familie leihweise für eine Ausstellung in der Silberkammer des Charlottenburger Schlosses in Berlin zur Verfügung gestellt.

Der Wappenspruch
"Nec tenebris submersus" - auch im Finstern zage nicht - stellt im weitesten Sinne lediglich eine prosaische Übersetzung des Familiennamens in die lateinische Sprache dar: "sumenitz" also säume, zögere oder zage nicht.